Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Für unsere Kandidatendatenbank verwenden wir ein rollierendes Fristenmodell:
Kandidatenprofile werden grundsätzlich bis zu 36 Monate seit dem letzten relevanten beruflichen Kontakt gespeichert.
Ein relevanter Kontakt kann insbesondere eine Profilaktualisierung, ein Gespräch, eine Bewerbung, eine Freigabe, ein konkretes Mandat oder eine sonstige inhaltliche Kommunikation über berufliche Möglichkeiten sein.
Ein relevanter Kontakt startet die 36-monatige Frist erneut.
Besteht nach Ablauf der Frist kein fortdauernder Kontakt oder dokumentierter Speichergrund, werden die Daten gelöscht oder wir bitten um eine erneute Bestätigung.
Ein Widerspruch oder Widerruf wird unabhängig von dieser Frist berücksichtigt.
Auf diese Weise können auch längerfristige berufliche Beziehungen bestehen bleiben, wenn über die Jahre regelmäßig ein sachlicher und relevanter Kontakt stattfindet.
Nach einem Widerspruch können wir minimale Angaben in einer Sperrliste speichern, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die betreffende Person nicht versehentlich erneut kontaktiert wird. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Daten aus konkreten Vermittlungs- oder Vertragsvorgängen können darüber hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder aufgrund gesetzlicher handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Kontakt- und Kommunikationsdaten aus allgemeinen Anfragen werden gelöscht, wenn die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine vertraglichen, gesetzlichen oder berechtigten Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen.