Der Geschäftsführer ist eine rechtlich definierte Position im deutschen Gesellschaftsrecht, während der CEO (Chief Executive Officer) eine aus dem angloamerikanischen Raum stammende Führungsbezeichnung darstellt. Beide Titel beschreiben Spitzenpositionen in Unternehmen, unterscheiden sich jedoch fundamental in rechtlichen Grundlagen, Haftungsbestimmungen und strukturellen Verankerungen. Diese Unterscheidung ist für Führungskräfte und Unternehmen in Deutschland von entscheidender Bedeutung.